Wie werden Beiträge in einer Kapitalflussrechnung behandelt?

Wenn der Eigentümer eines Unternehmens oder ein Investor Bargeld in ein kleines Unternehmen investiert, sollte dieser Beitrag in der Kapitalflussrechnung des Unternehmens erfasst werden. Der Zweck des Beitrags - beispielsweise Bargeld zur Finanzierung des Unternehmens - bestimmt, wo er auf dem Kontoauszug erscheint.

Beiträge

Im Jahresabschluss bezieht sich der Begriff "Beiträge" auf Kapital, das die Eigentümer des Unternehmens in das Geschäft investiert haben. Dabei kann es sich um Startkapital aus den Ersparnissen der Gründer, Start- oder Risikokapital von frühen Investoren oder den Erlös aus dem Verkauf von Aktien handeln. Bei den Beiträgen handelt es sich um Gelder von Eigenkapitalgebern, nicht um geliehenes Geld.

Cashflows

Die Kapitalflussrechnung verfolgt den Geldfluss in und aus dem Unternehmen. Die Cashflows werden in drei Kategorien eingeteilt: Betrieb, Investition und Finanzierung. Der operative Cashflow ist der Cashflow, der vom Unternehmen selbst durch Verkäufe an Kunden generiert wird. Die Investitions-Cashflows umfassen Mittel, die für Unternehmensvermögen ausgegeben wurden, Mittel, die aus dem Verkauf solcher Vermögenswerte erhalten wurden, und Mittel, die durch Investitionen wie Wertpapiere oder eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen generiert wurden. Die Finanzierungs-Cashflows beziehen sich darauf, wo das Unternehmen das Geld erhält, um Vermögenswerte zu bezahlen - entweder von Eigenkapitalinvestoren oder von Kreditgebern.

Finanzierung

Die Kapitaleinlage eines Eigentümers in ein Unternehmen stellt eine Investition für diese Person dar. Aus geschäftlicher Sicht handelt es sich bei dem Beitrag jedoch um eine Finanzierung, sodass er in der Kapitalflussrechnung als Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen wird. Ebenso wird jede Kapitalrückzahlung an die Firmeneigentümer oder jede Gewinnausschüttung an diese als Finanzierungs-Cashflow erscheinen.

Sachleistungen

Firmeninhaber können und leisten bargeldlose Beiträge. Wenn ein Eigentümer beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück auf das Unternehmen übertragen oder Geräte beigesteuert hat, gelten diese ebenfalls als Beiträge. Die Kapitalflussrechnung zählt jedoch nur Bareinlagen. Der Wert der nicht zahlungswirksamen Beiträge wird in der Eigenkapitalaufstellung des Unternehmens (und im Eigenkapitalbereich der Bilanz) als eingezahltes Kapital ausgewiesen, jedoch nicht in der Kapitalflussrechnung.


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